(VA act. 32) hin zu in der gleichen Einvernahme von 2 Personen statt 10 Personen (VA act. 38). Mithin stellt er mit jeder Aussage die Einschränkungen erheblicher dar als vorher. Nichts anderes ergibt sich aus den Aussagen der Buchhalterin bzw. Treuhänderin der B._____ GmbH, wonach es um einen «Puffer» gegangen sei, der zur Bezahlung des Personals hätte dienen sollen, falls weitere Zahlungen zurückgehalten werden würden (Protokoll, S. 4 f.).