1.3. 1.3.1. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer für die B._____ GmbH am 31. März 2020 einen Kredit beantragt, im Umfang von Fr. 240'000.00 am 1. April 2020 auf das Konto seiner Gesellschaft ausbezahlt erhalten und ab dem Konto bei der C._____ Kantonalbank ab dem 2. April 2020 mitunter die in der Anklage aufgelisteten Überweisungen getätigt hat.