Vermögensschaden vor. Überdies sei die Zahlungsmoral der Gesellschaft angesichts diverser Betreibungen nicht tadellos gewesen, so dass ein finanzielles Risiko vorgelegen habe. Dem Beschuldigten sei es angesichts seiner geäusserten Verunsicherung bewusst gewesen, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt des Kreditantrags nicht aufgrund der Pandemie wirtschaftlich erheblich beeinträchtigt gewesen sei, was er aber gerade unterschriftlich bestätigt habe. Auch habe die Gesellschaft im März 2020 einen höheren Umsatz aus Arbeitsleistungen als durchschnittlich verbucht und im Zeitpunkt der Kreditantragstellung gemäss eigener Aussage offene Aufträge über Fr. 200'000.00 gehabt.