___ GmbH] verrechnet, so dass der Kredit vollständig zurückgezahlt worden sei. Aufgrund der stabilen Auftragslage der B._____ GmbH sei im Zeitpunkt der Kreditgewährung der Rückzahlungsanspruch wirtschaftlich betrachtet nicht bereits so weitgehend entwertet gewesen, dass der Staat eine Wertberichtigung hätte vornehmen müssen. Beim als Bürge auftretenden Staat sei kein Vermögensschaden entstanden.