2. 2.1. Mit bereits begründeter Berufungserklärung vom 17. Dezember 2022 beantragte die Kantonale Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte sei des Betrugs, der Urkundenfälschung [COVID-19-Kredit] sowie der Geldwäscherei, eventualiter der Widerhandlung gegen die Covid-19- Solidarbürgschaftsverordnung gemäss Art. 23 Covid-19-SBüV [Krediterlangung], schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie einer angemessenen Busse zu verurteilen. 2.2. Mit vorgängig zur Berufungsverhandlung erstatteter Berufungsantwort vom 16. Februar 2023 beantragte der Beschuldigte die Abweisung der Berufung.