1.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Muri sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 22. Februar 2022 von den Vorwürfen des Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung [COVID-19-Kredit; Rechnung], der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung gemäss Art. 23 Covid-19-SBüV [Krediterlangung] frei und der Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung gemäss Art. 23 Covid-19-SBüV [Kreditmittelverwendung] schuldig. Er verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 500.00.