zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, und einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 3 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. - 21 - 4.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die ausgestandene Untersuchungshaft von 35 Tagen (1. Oktober 2015 bis 4. November 2015) wird dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 4.3. [in Rechtskraft erwachsen] Der dem Beschuldigten mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 24. Juni 2015 für die Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 30.00 für 110 Tage gewährte bedingte Strafvollzug wird widerrufen.