3. Der Beschuldigte ist schuldig - des mehrfachen qualifizierten Raubes, teilweise versucht gemäss Art. 140 Ziff. 2 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (Anklageziffern 1 und 2) - des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 2 und 3 Abs. 2 StGB (Anklageziffern 3.2 bis 3.5), - der mehrfachen Sachbeschädigung gemäss Art. 144 Abs. 1 StGB (Anklageziffern 3 und 6), - des mehrfachen Hausfriedensbruches gemäss Art. 186 StGB (Anklageziffer 3), - der mehrfachen Entwendung eines Fahrzeuges zum Gebrauch gemäss Art. 94 Abs. 1 SVG (Anklageziffern 4 und 5), - des Fahrens ohne Berechtigung gemäss Art.