Sodann gilt es zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte am 1. Juli 2020 Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht erhoben hat. Der Entscheid des Bundesgerichts datiert vom 31. Januar 2022, mithin 1 ½ Jahre nach Eingang der Beschwerde, was vor dem Hintergrund der drohenden hohen Freiheitsstrafe eine unverhältnismässig lange Zeit darstellt und auch diesbezüglich von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots auszugehen ist. Insgesamt rechtfertigt sich eine Reduktion der Strafe um ½ Jahr auf 5 Jahre.