Dafür wurde er mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. Mai 2021 rechtskräftig verurteilt. Sodann laufen weitere Strafuntersuchungen gegen den Beschuldigten. Dies zeigt die offensichtliche Unbelehrbarkeit des Beschuldigten auf. Selbst wenn es ihm gelang, einen Teil seiner Schulden zurückzuzahlen, so lässt sich aus den weiteren persönlichen Umstände nichts zu seinen Gunsten gewichten. Insgesamt halten sich die straferhöhenden und strafmindernden Umstände die Waage, weshalb eine Freiheitsstrafe von insgesamt 5 ½ Jahren dem Verschulden und den persönlichen Verhältnissen angemessen ist.