Im Vergleich zu anderen denkbaren Verhaltensweisen, die vom Tatbestand erfasst sind, wiegt das Verschulden – im Hinblick darauf, dass der Beschuldigte kurz zuvor einen Selbstunfall verursacht hat – im konkreten Fall mittelschwer. Die Einsatzstrafe ist angemessen um 3 Monate auf 5 Jahre und 3 Monate zu erhöhen. - 16 - 5.5.8. Zuletzt ist die Einsatzstrafe noch für das mehrfache Entwenden eines Fahrzeuges zum Gebrauch zu erhöhen.