Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass es der Beschuldigte die Tat zwar wiederum zusammen mit C. begangen und nur kurz nach dem Raub auf die Shell-Tankstelle begangen hat. Im Übrigen handelt es sich aber um zwei verschiedene Raubüberfälle, zwischen denen kein besonders enger Zusammenhang besteht. Entsprechend hoch ist der jeweilige Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 1 ½ Jahre auf 3 Jahre Freiheitsstrafe.