Schussabgabe durch C. nicht angerechnet werden kann (siehe dazu oben) und sein Auftreten im Vergleich zu jenem als eher untergeordnet erscheinen mag, so ist sein Tatbeitrag nicht zu bagatellisieren, ist es doch nicht einerlei, ob ein Raubüberfall von einer Person alleine oder durch mehrere Räuber verübt wird. Die psychischen Folgen für die Opfer, welche sich plötzlich mit zwei maskierten und bewaffneten Räuber konfrontiert sahen, sind denn auch durchaus erheblich. D. sagte rund vier Jahre nach dem Vorfall aus, dass sie oft noch Angst habe, wenn sie alleine sei und Geräusche höre (UA act. 2192).