2898) und sie spät am Abend den Raub begingen, ist davon auszugehen, dass sie sich einige Tausend Franken als Beute erhofften. Dieser Betrag, auf den der Raub gerichtet war, ist zwar nicht zu bagatellisieren, es kann jedoch auch nicht von einem besonders hohen Deliktsbetrag ausgegangen werden. Damit ist im Hinblick auf das grosse Spektrum möglicher Deliktssummen bei einer Vollendung der Tat von einem in finanzieller Hinsicht vergleichsweise gerade noch leichten Taterfolg auszugehen. Der Beschuldigte hat das Restaurant M. mit einer Schreckschusspistole betreten, was von einiger krimineller Energie zeugt. Auch wenn ihm die - 11 -