176), zeigen auf, dass er mit dem Raub auf möglichst einfachen Weg zu Geld kommen wollte. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, die vom Tatbestand des Raubs geschützten Rechtsgüter zu respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen (BGE 117 IV 112 E. 1 S. 114 mit Hinweisen). Insgesamt ist innerhalb des qualifizierten Strafrahmens von nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe von einem vergleichsweise noch leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 1 ½ Jahren auszugehen. 5.5.2. Diese Einsatzstrafe ist für den versuchten qualifizierten Raub im Restaurant M. angemessen zu erhöhen.