von 9 Jahren verurteilt worden ist, erneut in erheblichen Mass straffällig geworden, wofür er schliesslich mit Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. Mai 2021 wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden ist. Es ist damit offensichtlich, dass die Ausfällung einer Geldstrafe nicht geeignet wäre, den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuhalten. Unter dem Aspekt der Zweckmässigkeit sowie der präventiven Effizienz sind für sämtliche vom Beschuldigten begangenen Vergehen und Verbrechen Freiheitsstrafen auszufällen.