5.3. Vorliegend wurden sämtliche Taten vor Inkrafttreten des per 1. Januar 2018 revidierten Sanktionenrechts begangen. Im neuen Sanktionenrecht wird die Freiheitsstrafe gegenüber der Geldstrafe stärker gewichtet. So wurde die maximale Anzahl Tagessätze von 360 auf 180 reduziert, was den Anwendungsbereich der Geldstrafe einschränkt. Im Bereich von über sechs Monaten besteht neu nur noch die Möglichkeit, eine Freiheitsstrafe auszufällen. Wie zu zeigen sein wird (siehe unten)