Unter den gegebenen Umständen konnte und musste er vernünftigerweise davon ausgehen, dass diese echte Waffe, welche von B. kam, Patronen im Magazin hatte, solange er sich nicht vom Gegenteil überzeugt hatte. Der Beschuldigte machte jedoch keinerlei Anstalten, um sich zu vergewissern, dass die Waffe keine Munition hatte. Er erkundigte sich auch nicht bei C., obwohl zwischen ihnen weder eine Sprachbarriere bestand noch ein speziell hierarchisches Gefälle, welches es dem Beschuldigten schwer gemacht hätte, sich aus Angst oder Respekt mit C. über die Waffen zu unterhalten.