Der Beschuldigte selbst hat nicht gesehen, dass die Pistole geladen wurde, ebenso wenig konnte er sehen, ob sich allenfalls Patronen im Magazin befanden. Der Beschuldigte ist jedoch in jenem Zeitpunkt einfach davon ausgegangen, dass nicht geschossen werde, ohne sich überhaupt Gedanken darüber zu machen, ob mit der Waffe von B. überhaupt geschossen werden könnte. Anhaltspunkte dafür, dass die Waffe nicht zur Schussabgabe tauglich gewesen wäre, fehlten gänzlich.