2.4. Die Staatsanwaltschaft reichte am 8. März 2022 eine freigestellte Stellungnahme ein und verwies auf die bereits eingereichte Stellungnahme. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Im Rahmen der Bindungswirkung des Urteils des Bundesgerichts vom 31. Januar 2022 sind zunächst die beiden Raubüberfälle in der Tankstelle Q. (Anklageziffer 1) und im Restaurant M. (Anklageziffer 2) neu zu prüfen und anschliessend ist die Strafe neu zu bemessen.