1.2. Mit Urteil vom 20. Mai 2020 (SST.2019.186) bestätigte das Obergericht das vorinstanzliche Urteil im Schuldpunkt und verurteilte den Beschuldigten neu, aufgrund der festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots, zu einer Freiheitsstrafe von 8 ½ Jahren, sowie einer Busse von Fr. 300.00.