zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren mit einem zu vollziehenden Anteil von 1 Jahr und einem bedingten Anteil von 2 Jahren, Probezeit 4 Jahre, verurteilt. 5. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB für 5 Jahre des Landes verwiesen. 6. Dem Beschuldigten wird in Anwendung von Art. 67 Abs. 3 lit. b und d StGB lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. - 44 - 7. [in Rechtskraft erwachsen] Das beschlagnahmte Mobiltelefon LG V20, schwarz mit Ladekabel, wird dem Beschuldigten zurückgegeben.