Unerheblich ist, dass bei den jeweiligen Straftatbeständen noch krassere Widerhandlungen denkbar sind und es sich nicht um sogenannte hands-on-Delikte gehandelt hat. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse daran, Minderjährige vor Angriffen auf ihre ungestörte sexuelle Entwicklung sowie ihrer Selbstbestimmung zu schützen.