Auch eine Therapie der Multiplen Sklerose des Beschuldigten ist in Deutschland möglich. Die medizinische Versorgung in Deutschland ist mit derjenigen in der Schweiz zweifellos vergleichbar. Dasselbe gilt für die Fortsetzung der psychologischen Betreuung. Dass der Beschuldigte hierfür die behandelnden Ärzte bzw. seine Psychologin wechseln muss, ist zumutbar und stellt kein Hindernis für eine Landesverweisung dar.