5.4.3. In beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht ist die Integration des Beschuldigten grundsätzlich gut. Er hat eine Ausbildung absolviert und bis zum Erhalt seiner MS-Diagnose Vollzeit gearbeitet. Seit der Diagnose und der damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit erhält er materielle Hilfe von den Sozialen Diensten der Gemeinde Q._____ (Beilage Protokoll Berufungsverhandlung). Daneben geht er seit August 2023 einer Tätigkeit als Lagermitarbeiter bei der J._____ GmbH in der Gemeinde T._____ nach. Diese entspricht ungefähr einem Pensum von 30%.