5.4. 5.4.1. Der heute 26 Jahre alte und ledige Beschuldigte ist in der Schweiz geboren. Er hat die obligatorische Schulzeit sowie eine Berufsausbildung als Beruf hier absolviert (UA act. 16). Die prägenden Kindheits- und Jugendjahre hat er demnach in der Schweiz verbracht. Der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten liegt in der Schweiz. Sprachlich ist er gut integriert. Er spricht Schweizerdeutsch, was in Anbetracht der lebenslangen Anwesenheit in der Schweiz allerdings auch erwartet werden darf.