Er gehe hier zur Psychotherapie und werde aufgrund der MS-Erkrankung medizinisch betreut. Es handle sich bei den angeklagten Delikten zudem nicht um hands-on-Delikte. Die Rückfallgefahr sei durch seine Therapie vermindert und er sei keine akute Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zudem könne er sich auf das FZA stützen (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 11 ff.). Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Landesverweisung von 7 Jahren.