4.2. Gemäss Art. 44 Abs. 2 i.V.m. Art. 94 StGB kann das Gericht bei einer bedingten oder teilbedingten Strafe für die Dauer der Probezeit u.a. Weisungen zur ärztlichen und psychologischen Betreuung anordnen. Solche Weisungen können insbesondere eine therapeutische Unterstützung im Hinblick auf eine günstige Legalprognose sicherstellen. Sie - 34 -