Dies ist positiv zu werten. Relativierend wirkt sich aus, dass der Beschuldigte, wie erwähnt, auch anlässlich der Berufungsverhandlung nicht die Verantwortung für sein Handeln übernommen hat und häufig angab, sich an die Vorfälle nicht erinnern zu können (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 10 ff.). Weiter ist zu würdigen, dass die MS Diagnose, welche er im November 2022 erhielt, eine gewisse Schockwirkung hatte. Er musste seinen erlernten Beruf aufgeben und erhält materielle Hilfe von den Sozialen Diensten der Gemeinde Q._____ (Beilage Protokoll Berufungsverhandlung). Er ist daran, neue Berufsmöglichkeiten zu suchen.