Es gibt – dem Beschuldigten folgend – jedoch diverse Anzeichen für eine gewisse Verbesserung seiner Legalprognose. Anlässlich der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, er befinde sich nun in psychologischer Behandlung, in der er gelernt habe mit seinen Gefühlen umzugehen. Durch die Diagnose MS sei ihm vieles bewusst geworden und es habe eine Nachreifung begonnen. Er gehe nun einer Tätigkeit nach, wolle Kontakt zu seiner Tochter aufbauen und sei in einer festen Partnerschaft (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 ff.).