Weiter wurde ein forensisch-psychiatrisches Gutachten von Dr. med. L._____ und Dr. med. M._____ erstellt, welches vom 30. November 2021 datiert. In diesem wurde ausgeführt, dass das Risiko für ähnliche Straftaten im Sinne der Anlassdelikte mittelgradig erhöht sei (GA act. 92). Dies hat Dr. med. M._____ anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigt (GA act. 218). Gestützt auf die Gutachten ist somit von einer grundsätzlich negativen Legalprognose auszugehen. Es gibt – dem Beschuldigten folgend – jedoch diverse Anzeichen für eine gewisse Verbesserung seiner Legalprognose.