Diese Kontaktaufnahme sei ihm wichtig, er habe gemerkt, dass er den Kontakt wünsche. Aufgrund von Problemen mit der Kindsmutter sei dies jedoch nicht so einfach. Im November 2022 wurde bei ihm Multiple Sklerose diagnostiziert (GA act. 260). Diese Diagnose hat seine Arbeitsfähigkeit stark vermindert und es läuft die Abklärung einer Umschulungsmöglichkeit durch die IV. Der Beschuldigte geht jedoch seit August 2023 einer Teilzeittätigkeit in geringem Pensum bei der J._____ GmbH nach. Leicht strafmindernd ist zu werten, dass er durchgehend freiwillig eine ambulant integrierte psychiatrische psychotherapeutische Behandlung bei K._____ in der Klinik AB._____ in der Gemeinde S.__