2.8.2.3. Der Inhalt des Chats zwischen dem Beschuldigten und der 13-jährigen B._____ ist aus den vorliegenden Chatprotokollen ersichtlich (Ordner 2 UA act. 21-26). Weiter haben B._____ und der Beschuldigte angegeben, dass sie es waren, die gechattet haben (Ordner 2 UA act. 064 ff. und 041, Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 ff. und S. 12 ff.). Aus dem Chatprotokoll ist ersichtlich, dass es um eindeutig sexuell konnotierte Themen ging. So ging es namentlich darum, ob B._____ bereits Geschlechtsverkehr gehabt habe und was sie sich bereits in die Vagina eingeführt habe. Weiter war es Thema, wie der Intimbereich von B._____ aussehe und dass sie ihm Bilder davon schicken solle.