treffen und diverse sexuelle Handlungen, insbesondere gegenseitigen Oralverkehr und vaginalen sowie analen Geschlechtsverkehr mit ihm und weiteren Personen zu vollziehen. Ausserdem unterhielten sich B._____ und der Beschuldigte in der Zeit vom 14. Januar 2019 bis 21. Januar 2020 auch anderweitig über sexuelle Themen, unter anderem was Erstere bereits alles in ihre Vagina eingeführt habe und ob sie auf sexuelle Handlungen mit Urin stehe (betreffend genauer Wortlaut der Chatkonversation wird auf [UA] act. 021 bis [UA] act. 026 verwiesen).