Der Beschuldigte forderte die damals minderjährige B._____ (geb. tt.mm.2005) zwischen dem 14. Januar 2019 und dem 21. Januar 2020 mittels Snapchat-Nachrichten mehrmals dazu auf, ihm Nacktbilder (insbesondere von ihren Brüsten und Vagina) und Fotos von sich in Unterwäsche zu senden. Zudem schlug er ihr im Zeitraum vom 14. Januar 2019 bis Dezember 2019 mehrfach per Whatsapp, Snapchat und per Sprachnachricht vor, sich zu - 18 -