2.8. Handlungen zum Nachteil von B._____ (Zusatzanklage vom 9. Februar 2021) 2.8.1. Dem Beschuldigten werden in der Zusatzanklage vom 9. Februar 2021 diverse Delikte zum Nachteil von B._____ vorgeworfen, welche im Tatzeitpunkt 13 Jahre alt war (GA act. 170 ff.). Diese werden in der Folge in einzelnen Abschnitten abgehandelt. 2.8.2. 2.8.2.1. Im ersten Abschnitt werden dem Beschuldigten sexuelle Handlungen mit einem Kind vorgeworfen. In sachverhaltsmässiger Hinsicht hätten sich diese wie folgt abgespielt: