181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gemacht und die Berufung der Staatsanwaltschaft ist diesbezüglich teilweise gutzuheissen. 2.7.Handlungen zum Nachteil von H._____ (Anklageziffer I.6.) 2.7.1. Dem Beschuldigten wird in der Anklage zum Nachteil von H._____ eine versuchte sexuelle Nötigung vorgeworfen. In sachverhaltsmässiger Hinsicht habe sich diese wie folgt abgespielt: