2.6.3. In den Akten befinden sich die Chatprotokolle zwischen dem Beschuldigten und G._____, welche auch Wortprotokolle der Sprachnachrichten enthalten. Gestützt darauf ist erstellt, dass der Beschuldigte die in der Anklage geschilderten Aussagen mittels Sprachnachrichten getätigt hat (UA act. 320 f.). Somit ist erstellt, dass der Beschuldigte G._____ mit der Veröffentlichung ihrer Nacktfotos drohte, sollte sie nicht mit ihm - 16 -