Ausserdem äusserte er sich dahingehend, dass wenn jemand Probleme bekomme, dann sie diejenige sei. Wenn sie sich nicht füge, sei sie am Arsch, weil alle wüssten, wie sie nackt aussehen würde. Der Beschuldigte beabsichtigte durch die genannten Drohungen mit Wissen und Willen, sie dazu zu bringen, mit ihm videozuchatten während dem sie sich selbstbefriedigt und sich mit ihm zum Geschlechtsverkehr zu treffen, was diese jedoch jeweils nicht tat.