__ am 10. August 2018 um 12:40 Uhr per Whatsapp Nachricht an, wann sie videochatten würden und als Letztere antwortete, dass dies nicht mehr passieren würde, äusserte sich der Beschuldigte um 12:41 Uhr im Rahmen einer Sprachnachricht wie folgt: "… und mir camet du weisch ganz genau i ha dini Fotos, also wen camet mir und wenn treffet mer üs zum Sex ha…". Um 12:46 Uhr äusserte er sich in einer weiteren Sprachnachricht sinngemäss dahingehend, dass sie ihm die Fotos ohne Auflagen geschickt habe, weshalb er frei über diese verfügen könne. Ausserdem äusserte er sich dahingehend, dass wenn jemand Probleme bekomme, dann sie diejenige sei.