G._____ sendete dem Beschuldigten in der Zeit zwischen Anfang Juni 2018 und dem 20. Juli 2018 zwei bis drei Nacktfotos von sich. Der Beschuldigte fragte G._____ am 10. August 2018 um 12:40 Uhr per Whatsapp Nachricht an, wann sie videochatten würden und als Letztere antwortete, dass dies nicht mehr passieren würde, äusserte sich der Beschuldigte um 12:41 Uhr im Rahmen einer Sprachnachricht wie folgt: "… und mir camet du weisch ganz genau i ha dini Fotos, also wen camet mir und wenn treffet mer üs zum Sex ha…".