Der Beschuldigte forderte F._____ am 22. August 2018 mehrfach per Whatsapp Nachricht auf, ihm ein Foto zuschicken, welches sie im BH zeigt, was diese um 20:41 Uhr auch tat. Am 24. August 2018 um 00:51 Uhr fragte der Beschuldigte F._____ per Whatsapp, ob er das Foto weiterverschicken solle und wiederholte diese Drohung um 00:54 Uhr erneut. Als F._____ dies verneinte, äusserte sich der Beschuldigte dahingehend, dann solle sie mit ihm videochatten und sich ihm nackt zeigen. Der Beschuldigte beabsichtigte durch die genannten Drohungen mit Wissen und Willen, F._____ dazu zu bringen, mit ihm videozuchatten und sich ihm nackt zu zeigen.