Zur Rechtswidrigkeit kann auf die Ausführungen zur Nötigung zum Nachteil von C._____ verwiesen werden. Der Beschuldigte ist der versuchten Nötigung gemäss Art. 181 StGB i.V.m Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig zu sprechen, die Berufung der Staatsanwaltschaft ist teilweise gutzuheissen. 2.4. Handlungen zum Nachteil von E._____ (Anklageziffer I.4.) 2.4.1. Dem Beschuldigten wird in der Anklage zum Nachteil von E._____ eine versuchte sexuelle Nötigung vorgeworfen. In sachverhaltsmässiger Hinsicht habe sich diese wie folgt abgespielt: