Weiter ist im Chatprotokoll ersichtlich, dass C._____ um 23.10 Uhr und 23.11 Uhr jeweils eine Bilddatei an den Beschuldigten gesendet hat (UA act. 168). Auf einem der Bilder ist ein entblösster weiblicher Oberkörper ersichtlich, auf dem anderen ein nackter weiblicher Intimbereich, beides wurde offensichtlich gezielt fotografiert (UA act. 172 und 174). Schliesslich ist aus dem Chatprotokoll auch ersichtlich, dass der Beschuldigte die Bilder erhalten und betrachtet hat, gab er doch auf die Frage von C._____, ob er nun zufrieden sei, an, einigermassen, aber er wünsche, dass sie kurz -8-