2.2.3. Für das Obergericht ist erstellt, dass der Beschuldigte C._____ via WhatsApp-Chat angedroht hat, bereits zuvor erhaltene Nacktbilder von ihr an Drittpersonen zu verschicken, sollte sie seinen Aufforderungen ihm Nacktbilder und Videos mit pornografischem Inhalt, namentlich Selbstbefriedigung oder Berührungen der Brüste, zuzusenden, nicht nachkommen. C._____ wurde so in Angst und Schrecken versetzt und sendete ihm am 27. Juni 2018 um 23.10 ein Bild ihres nackten Oberkörpers sowie um 23.11 Uhr ein Bild ihres nackten vaginalen Geschlechtsteils zu.