Massage ihrer Brüste und Selbstbefriedigung) zu senden. Er drohte ihr mehrfach damit, sollte sie seinen Aufforderungen nicht nachkommen, er ihre Nacktbilder, welche sie ihm zu einem früheren Zeitpunkt (mutmasslich in der Zeit zwischen Anfang 2017 und dem 6. Mai 2018) gesendet hatte, an Drittpersonen zu versenden (betreffend genauer Wortlaut der Chatkonversation wird auf [UA] act. 167 bis 170 verwiesen). Der Beschuldigte versetzte C._____ durch die entsprechenden Drohungen mit Wissen und Willen in Angst und Schrecken; insbesondere hatte sie Angst davor, dass er die Bilder weiterversendet und sie dann gemobbt und ausgelacht werde.