Der Beschuldigte forderte die damals minderjährige C._____, geb. tt.mm.2001, am 27. Juni 2018 in der Zeit zwischen 22:52 und 23:50 Uhr per Whatsapp Nachricht mehrfach dazu auf, ihm Nacktbilder von sich zu senden, sich bei der Selbstbefriedigung und nackt zu filmen (per Kameraübertragung) sowie Bilder und Videos mit pornografischen Inhalten (Berührung resp. Massage ihrer Brüste und Selbstbefriedigung) zu senden.