2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 16. Dezember 2022 hat der Beschuldigte Freisprüche von sämtlichen Vorwürfen gemäss Anklageschrift beantragt. Er sei stattdessen der zweifachen versuchten Nötigung schuldig zu sprechen und hierfür mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 10.00 zu bestrafen. Weiter sei auf eine Landesverweisung zu verzichten.