7. Dem Beschuldigten wird in Anwendung von Art. 67 Abs. 3 lit. b, c und d StGB lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. 8. Das beschlagnahmte Mobiltelefon LG V20, schwarz mit Ladekabel wird dem Beschuldigten nach Rechtskraft des Urteils zurückgegeben. 9. 9.1 Die Anklagegebühr (inkl. der allgemeinen Polizeikosten) wird auf Fr. 3'000.00 festgesetzt und dem Beschuldigten zu 1/3 und damit im Betrag von Fr. 1'000.00 auferlegt.