3. Die Beschuldigte ist schuldig - der Brandstiftung gemäss Art. 221 Abs. 1 StGB - des mehrfachen versuchten Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB - der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB. 4. 4.1. Die Beschuldigte wird gemäss den in Ziff. 3 genannten Gesetzesbestimmungen sowie in Anwendung von Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 40 StGB, Art. 43 StGB und Art. 44 StGB zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten mit einem zu vollziehenden Anteil von 1 Jahr und einem bedingt zu vollziehenden Anteil von 1 Jahr und 11 Monaten, Probezeit 2 Jahre, verurteilt.